Benutzerordnung

1.     Die Gemeinde Root führt eine allgemein öffentliche Bibliothek. Diese vermittelt Bücher und Medien zur Information, Bildung und Unterhaltung in einer Erwachsenen-, einer Jugend- und einer Kinderabteilung.

2.     Die Benutzung der Bibliothek steht grundsätzlich allen offen.

3.     Die Öffnungszeiten werden in der Bibliothek, bei den beteiligten Gemeindeverwaltungen im Internet und in der Presse bekannt gegeben.

4.     Nachschlagewerke und Zeitschriften, sowie besonders wertvolle und alte Bücher können nur in der Bibliothek benutzt und deshalb nicht ausgeliehen werden. Sie sind mit einem roten Punkt auf dem Buchrücken gekennzeichnet.

5.     Die Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verlorene Medien und Mängel legen die Bibliothekare und Bibliothekarinnen die Kosten fest. Die Benutzenden werden im eigenen Interesse ersucht, das Ausleihpersonal beim Bezug auf vorhandene Schäden und Mängel aufmerksam zu machen.

6.     Die Ausleihfrist beträgt bei Büchern, CD und CD-Rom einen Monat, bei DVD 14 Tage. Sie kann bei rechtzeitiger Meldung verlängert werden, sofern keine Reservation vorliegt. 

7.  Ausgeliehenen Bücher und Medien können vorbestellt werden. Die Besteller werden vom Eintreffen des bestellten Buches oder Mediums telefonisch benachrichtigt. Die vorbestellten Bücher und Medien bleiben 10 Tage ab dem vereinbarten Termin reserviert.

8.   Anregungen, Wünsche und Anschaffungsvorschläge nehmen die Bibliothekarinnen gerne entgegen.

9   Jegliche Haftansprüche aus der Benutzung von Medien werden abgelehnt. Für Schäden, welche aus der Benutzung der Medien entstehen, wird nicht gehaftet. Es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

10.   Bei wiederholten Verletzungen der Ausleihbedingungen oder erheblicher Störung des Bibliotheksbetriebs kann eine Person zeitweilig oder ganz von der Benutzung ausgeschlossen werden.

11.   Diese Benutzungsordnung tritt nach Genehmigung durch die  Bibliothekskommission in Kraft.